ÖGK informiert: Au-pair-Kräfte sind im Haushalt Beschäftigte
Au-pair-Kräfte sind als klassische Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zur Sozialversicherung anzumelden, da sie grundsätzlich in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt tätig werden. Au-pair-Kräfte sind Personen, die mindestens 18 und höchstens…
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