Zur Weihnachtszeit gelten Sonderregelungen für einzelne Branchen an bestimmten Tagen
Grundsätzlich darf von Montag bis Freitag von 6.00 bis 21.00 Uhr und Samstag von 6.00 bis 18.00 Uhr offengehalten werden. Bäckereibetriebe dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Die Gesamtoffenhaltezeit an diesen Tagen darf 72 Stunden nicht überschreiten.
Lesen Sie Details über die Regelungen für die Adventsamstage, den 8.Dezember und das geltende Arbeitsrecht dazu auf den Webseiten des Handels der WKO.
Weitere Details speziell zum 8.Dezember und einige Musterbeispiele lesen Sie auf diesen Seiten.