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Steuerberatung Huemer

OÖGKK: Urlaubsersatzleistung bei befristeten Dienstverhältnissen (z.B. Ferialjobs)

Auch bei Ferialjobs besteht Urlaubsanspruch. Daher hier die Hinweise der OÖGKK, wie diese Dienstverhältnisse abzurechnen sind:

Die beitragsrechtliche Behandlung einer Urlaubsersatzleistung sowie von Sonderzahlungen bei befristeten Dienstverhältnissen für kürzer als ein Monat weist einige Besonderheiten auf. Lesen Sie mehr dazu auf den Webseiten der OÖGKK.

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