Viele Gerüchte ranken sich bereits um den Begriff „Familienbonus“, eine steuerliche Entlastung für Familien ab 2019. Hier in Kürze das Wichtigste:
Es gibt zwei Wege, wie Sie als Arbeitnehmer in den Genuss dieser Steuervergünstigung kommen:
a) Sie füllen bereits jetzt das Formular E30 aus und geben es bei Ihrem Lohnverrechner ab. Damit wird der monatliche Freibetrag bereits laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Hier der Link in die Formulardatenbank der Finanz -> Formular E30
b) Sie gehen den Weg über den jährlichen Steuerausgleich. Damit kommen Sie zwar erst 2020 an Ihr Geld, dafür aber der gesamte Jahresbetrag auf einmal.
Für Selbständige und Unternehmer bleibt leider nur der Weg über die jährliche Veranlagung.
weitere Infos:
Fragen und Antworten auf den Seiten der Finanzverwaltung
Informationen zum Familienbonus auf den Seiten der WKO