Immer mehr wird seitens der Behörden vom Unternehmer gefordert, sich via Internet Informationen zu holen, Behördenwege zu erledigen, verpflichtende Meldungen zu machen. Auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung neuer Mitarbeiter noch VOR Antritt der Arbeit hat sich in den letzten Monaten einiges getan. Hier ein paar Punkte, die Sie unbedingt wissen / beachten sollten:
- die Anmeldung kann nicht rückwirkend gemacht werden
Wenn Ihr neuer Mitarbeiter am 14.8.2019 um 09:00 seinen Dienst beginnt, muss die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse spätestens um 08:59 gesendet worden sein. - Wenn Ihr Steuerberater / Lohnverrechner nicht erreichbar ist, müssen Sie selbst tätig werden
Es gibt Branchen und Situationen, wo eine Anmeldung nicht unbedingt zu den Bürozeiten eines Steuerberaters erfolgen kann. In diesem Fall sind Sie als Unternehmer inzwischen verpflichtet, sich die App der GKK aufs Handy geholt zu haben und selbst eine sogenannte Vor-Ort-Anmeldung machen. Dafür werden nur die nötigsten Daten erfasst, allerdings sollten Sie Ihre Dienstgeberkontonummer zur Hand haben und der Mitarbeiter muss Ihnen seine Sozialversicherungsnummer bekannt geben. - 7 Tage Zeit, um eine vollständige Anmeldung zu machen
Nach dieser Vor-Ort-Anmeldung haben Sie nur ein paar Tage Zeit, um die kompletten Daten für eine ordnungsgemässe Lohnverrechnung an Ihr Lohnbüro weiterzuleiten, damit dort alles erledigt werden und eine korrekte Lohnverrechnung erfolgen kann.
Noch ein paar Tipps:
- wenn weder Internet noch Steuerberater noch Lohnverrechner greifbar sind, gibt es nun auch wieder ein Fax-Formular für die Vor-Ort-Anmeldung:
Download direkt bei Elda und faxen an 05 7807 61 - wenn auch das nicht klappt, gibt es eine Telefonnummer für Notfälle: 05 7807 60
- die neue App heisst ELDA App und ist sowohl im apple-store als auch im google play store kostenlos erhältlich
Um die ELDA App vollständig nutzen zu können benötigen Sie: eine Handysignatur, eine ELDA Seriennummer und die Berechtigung „ELDA Online Erfassung“ in ELDA Online.
(Link zu den Online-Services der Sozialversicherung – dort finden Sie nähere Informationen dazu und wie’s geht)