Bei einem Großteil der Beendigungen von Dienstverhältnissen muss der Arbeitgeber derzeit eine Abgabe von derzeit 131 € zahlen. Diese Abgabe entfällt, nun mit 1. Jänner 2020.
Die Abgabe verursachte nicht nur Kosten, sondern auch sehr viel administrativen Aufwand. Sie wurde erst mit Jänner 2018 eingeführt und damals schon auf zwei Jahre befristet. Anscheinend dürfte sie nicht die gewünschten Einnahmen gebracht haben. Die Wirtschaftskammer spricht zwar von etwa 60 Mio € im Jahr, die mit dem Wegfall der Auflösungsabgabe wieder eingespart werden können, aber anscheinend hat sich der Bund mehr an Einnahmen daraus erwartet. Erfreulich, dass auch mal Abgaben wegfallen.