Alle, die Geschäfte innerhalb der EU machen und umsatzsteuerpflichtig sind, müssen ab 1.1.2020 sehr genau auf folgende Punkte achten, um die innergemeinschaftliche Lieferung auch wirklich steuerfrei verrechnen zu können:
- die UID-Nummer Ihres Kunden muss am Ausstellungstag der Rechnung geprüft werden, das Ergebnis muss ausgedruckt zur Rechnung
- die Ware muss nachweislich die EU-Grenze überschreiten – zwingender Buchnachweis = Transportschein der Beförderers muss ebenfalls zur Rechnung
- die ZM (Zusammenfassende Meldung) an Ihr Finanzamt muss zwingend und pünktlich erfolgen, das heisst bis zum Ende des Folgemonates
Nachlieferung eines dieser Belege (z.B. aus Anlass einer Prüfung) ist somit nicht mehr möglich!
Aus diesem und auch aus vielen anderen aktuellen Gründen durch Neuerungen ab 2020 (elektronische Zustellung z.B.) ist es sinnvoll, wenn Sie sich einen eigenen Finanzonline-Zugang besorgen, sofern Sie noch keinen haben. Dazu müssen Sie entweder persönlich mit Ihrem Reisepass zu einem Finanzamt gehen oder online den Zugang beantragen und auf den Rsa Brief warten.
Zusammengefasst für unsere Klienten:
Leider ist es aus zeitlichem Ablauf heraus nicht mehr möglich, dass wir für Sie die UID-Nummern-Prüfung durchführen. Sie müssen die UID-Nummer noch VOR dem Schreiben der Rechnung prüfen und den Ausdruck zur Rechnung legen. Und Sie müssen auch Ihre ZM (Zusammenfassende Meldung) in Finanzonline selbst erstellen und rechtzeitig senden, da auch hier der Termin so kurz wurde, dass wir in der Regel die Unterlagen unserer Klienten noch gar nicht haben.