- Beitrags- und Steuerfreiheit besteht jährlich bis zu einer Höhe von 365,00 Euro (Wert 2019) pro Mitarbeiter/in für die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Betriebsfeiern, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsausflüge etc.).
- Beitrags- und Steuerfreiheit besteht jährlich bis zu einer Höhe von 186,00 Euro (Wert 2019) pro Mitarbeiter/in für Sachzuwendungen. Unter Sachzuwendungen fallen zum Beispiel:
- Autobahnvignetten,
- Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können,
- Goldmünzen bzw. Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht.
Bitte beachten Sie:
- Ein diese Grenzen übersteigender Mehrbetrag ist jedenfalls sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.
- Bargeldzuwendungen sind immer beitrags- und steuerpflichtiges Entgelt.