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Steuerberatung Huemer

SEPA-Lastschriftmandat für die Einkommensteuervorauszahlungen

Seit Juli 2019 bietet die Finanzverwaltung eine Möglichkeit an, die quartalsweise anfallenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer per Lastschrift einziehen zu lassen. Wenn Sie daran interessiert sind, müssen Sie einfach nur auf dieser Webseite

Formular SEPA1 zum Lastschriftverfahren der Finanzverwaltung

das Online-Formular genauest ausfüllen und absenden oder wahlweise auch ausdrucken und an das Finanzamt per Post schicken.

Bedenken Sie dabei bitte, dass dies nur für die Einkommensteuervorauszahlungen möglich ist. Alle anderen Zahlungen ans Finanzamt müssen nach wie vor von Ihnen selbst überwiesen werden.