die Österreichische Gesundheitskasse informiert:
Auf Grund der fehlenden Beschlussfassung im Bundesrat besteht derzeit kein gültiger Gesetzesbeschluss für die weitere Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragszeiträume Februar bis April bzw. Mai bis Dezember 2020 (§ 733 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG). Daher können derzeit leider keine Anträge bearbeitet werden.
Es wird auf politischer Ebene nach einer Ersatzlösung gesucht. Im Sinne der Dienstgeber hoffen wir auf eine Verlängerung der Stundungen. Bis auf weiteres erfolgen für diese Beitragszeiträume bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten weder Mahnungen noch Einbringungsmaßnahmen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Wir ersuchen, derzeit keine Anträge auf Stundungen bzw. Ratenzahlungen zu stellen.
Wir informieren umgehend über die weitere Vorgehensweise, sobald Entscheidungen der Politik vorliegen.
(Stand 3.6.2020)