Der im Parlament eingebrachte Initiativantrag zur Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % umfasst auch Umsätze der Kulturbranche, und zwar bisher schon von dem begünstigten Steuersatz von 10% umfasste Publikationen
- Kunstgegenstände (Gemälde, Originalstiche, Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, Tapisserien und textile Wandbekleidungen). Nicht jedoch Briefmarken, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- Umsätze aus der Tätigkeit als Künstlerin oder Künstler
- Leistungen iZm Theaterbetrieben, Musik- und Gesangsaufführungen und Museumsbetrieben
- Filmvorführungen
Der Steuersatz von 5% soll für alle nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 ausgeführte Umsätze zur Anwendung kommen.