- Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland
Zur Stärkung des Binnenmarktes werden Deutschland befristet vom 1.7.-31.12.2020 die Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% senken.
- Fristverlängerung für EU-Meldepflichten?
Nach dem EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) haben die Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen betreffend laufende Gestaltungen ab 1.7.2020 zu erfolgen. Auf EU-Ebene gibt es derzeit Verhandlungen („DAC 7“), die eine Verschiebung um sechs Monate vorsehen. Dies sollte hoffentlich auch für jene Meldungen, die für den Rückwirkungszeitraum vom 25.6.2018 bis 30.6.2020 nach derzeitiger Rechtslage spätestens bis zum 31.8.2020 zu erfolgen haben, gelten. Der BMF-Erlass zur Klärung das EU-MPfG betreffende Zweifelsfragen liegt noch nicht vor. Der Begutachtungsentwurf dürfte erst Ende Juni verfügbar sein. Es ist zu erwarten, ob das BMF nach Inkrafttreten des DAC 7 die darin eingeräumte Option auf Verlängerung annimmt und noch vor Ablauf der ersten 30-Tage-Frist am 31.7.2020 die notwendige Novelle des EU-MPfG veranlasst.