Die in einer zweiten Phase erfolgende Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), die der Kompensation von Umsatzausfällen von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2
dienen (Fixkostenzuschüsse der Phase II, FKZ II), hat genauen Richtlinien zu entsprechen.
Diese Finanzierungsagentur hat eine eigene Webseite -> https://www.fixkostenzuschuss.at/
Dort finden Sie ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf.