Das mit 1.7.2020 in Kraft getretene EU-Meldepflichtgesetz hätte Intermediäre und/oder Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen, deren erster Schritt zwischen dem 25.6.2018 und 30.6.2020 gesetzt wurde, bis zum 31.8.2020 zu melden. Ab 1.7.2020 neu konzipierte Gestaltungen sind innerhalb von 30 Tagen zu melden. Da die für die Meldung über FinanzOnline benötigten Formulare aber erst jetzt zur Verfügung gestellt wurden, hat das BMF bekannt gegeben, dass die Frist für Erstmeldungen bis 31.10.2020 verlängert wurde.