- Seit 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal 6 Monate beantragt werden.
- Die Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30% ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Weitere Verbesserungen konnten bereits erreicht werden:
- Die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0% ist im November möglich. Betroffene Mitarbeiter werden weiterhin 80-90% ihres Nettoeinkommens erhalten.
- Rückwirkung: Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. bis längstens 20.11. beantragt werden.
- Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht neuerlich beantragt werden.
- Erleichterungen bei der Beantragung und Rückmeldung.
- Die von der Trinkgeldpauschale umfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zusätzlich 100 Euro als Prämie – wird im November vom AMS ausbezahlt.
[Quelle: Medieninformation Bundesministerium]