Sofortinfos kurz nach der Pressekonferenz zu Fixkostenzuschuss II und der Umsatzvergütung
Der Fixkostenzuschuss II – der lange auf Grund fehlender Genehmigung der EU warten musste – sollte nun endlich starten und die Anträge dazu sollten ab 23.11.2020 möglich sein.
Da nun auch der komplette stationäre Handel sowie alle Dienstleister schliessen müssen (wenige Ausnahmen wie im Frühjahr), gibt es auch für diese Branchen Umsatzvergütungen – je nach Branche gestaffelt zwischen 20 und 60 Prozent. Der Antrag wird ebenfalls wie für die Gastrobetriebe relativ einfach über Ihren Finanzonlinezugang möglich sein – voraussichtlich ebenfalls ab 23.11.2020. Da zum Einbau der neuen Branchen und des Vergütungsschemas die gesamte Maske, die ja bereits vorhanden ist, funktioniert und auch rege genutzt wird, offline geschalten werden muss, sind ab sofort bis zum 23.11.2020 keine weiteren Anträge aus den bisher schon freigegebenen Branchen (Gastro, Hotellerie etc.) möglich.
Zusätzlich wird für die jetzt neu betroffenen Branchen für deren vorhandene Mitarbeiter ebenfalls die 100% Kurzarbeit verfügbar werden. Hier ist ein Anmeldung über den firmeneigenen e-AMS-Zugang nötig.
Wie wir in der Kanzlei selbst den Betrieb aufrecht erhalten können, müssen wir intern am kommenden Montag erst besprechen. Vermutlich wird auch für uns wieder der 100% Homeoffice-Einsatz kommen. Wir werden Sie am Montag nachmittag hier auf der Webseite darüber genauer informieren.