Die angespannte Corona-Situation beschäftigt uns weiterhin. Aktuell besonders betroffen sind jene Betriebe, die seit Anfang November mit einem Betretungsverbot belegt wurden. Zusätzlich zu den drei bisherigen Unterstützungspaketen bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) speziell für diese Unternehmen weitere Zahlungserleichterungen an.
Stundungen und Raten
Beiträge für die Beitragszeiträume Oktober, November und Dezember 2020 können gestundet und in Form von Raten entrichtet werden. Diese Möglichkeit besteht auch für Unternehmen, die indirekt von den Auswirkungen der bestehenden Betretungsverbote (wie z. B. Zulieferer von Hotels) betroffen sind.
Kurzarbeit und Risikofreistellungen
Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, für freigestellte Angehörige einer Risikogruppe (COVID-19-Risiko-Attest) oder für abgesonderte Personen sind generell von Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen. Diese sind nach den gesetzlichen Regelungen bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgenden Kalendermonates an die ÖGK zu entrichten.
Meldungen fristgerecht erstatten
Bitte kommen Sie auch weiterhin Ihren Meldeverpflichtungen nach. Ohne diese Abrechnungsunterlagen können wir Ihre Anträge nicht bearbeiten.
Antragstellung und Beratung
Wenn Ihr Unternehmen von einem Betretungsverbot betroffen ist und Sie die zuvor beschriebenen Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte rasch mit Ihrem regionalen Ansprechpartner der ÖGK in Verbindung.
hier kommen Sie zur Seite der ÖGK mit noch detaillierteren Informationen dazu