Zur Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, wird eine Ausweitung der bisher vorgesehenen Begünstigungen in diesen Bereichen vorgenommen. Es wird für die Beherbergung und Campingplätze, für die Abgabe aller Speisen und Getränke in der Gastronomie sowie hinsichtlich der bereits bisher mit dem ermäßigten Steuersatz iHv 10 Prozent oder 13 Prozent begünstigten Leistungen der Kulturbranche und der Lieferungen im Publikationsbereich generell ein befristeter ermäßigter Steuersatz iHv 5 Prozent eingeführt.
Diese Maßnahme gilt ab dem 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021.
Achtung: Für Zeitungen und andere periodische Druckschriften sowie derartige elektronische Publikationen gilt der Steuersatz von 5 Prozent nur bis einschließlich 31. Dezember 2020!
Details dazu hier auf den Seiten des Finanzministeriums.