Sie erinnern sich: der Rahmen für den Fixkostenzuschuss II lag bei 800.000€. Die Europäische Kommission hat endlich die 5. Novelle des „Befristeten Rahmens“ für COVID-19-Krisenbeihilfen beschlossen. Damit wird die Obergrenze für den sogenannten „Fixkostenzuschuss 800.000“ auf 1,8 Mio. Euro und die Obergrenze für den sogenannten „Verlustersatz“ von 3 Mio. auf 10 Mio. Euro erhöht. Jetzt muss unsere Regierung rasch die entsprechenden Anpassungen vornehmen, damit die laufenden Hilfsprogramme bestmöglich an den neuen Rahmen angepasst werden.