Es gab und gibt zahlreiche Förderungen, um Sie als Unternehmer in der Zeit der Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Es sind auf jeden Fall eindeutig betriebliche Einnahmen, müssen also in der Buchhaltung des Unternehmens dargestellt werden. Einiges ist steuerfrei, einiges nicht. Manche Kosten sind trotzdem noch absetzbar, manche wieder nicht. Für viele sicher verwirrend, keine Frage.
Hier eine kurze Zusammenfassung, wie diese Gelder steuerrechtlich dann im Jahresabschluss behandelt werden müssen – ein Danke an die WKO, die für Sie diese Tabelle zusammengestellt hat:
Art der Förderung | Steuerliche Behandlung | Betriebsausgaben | ||
---|---|---|---|---|
steuerfrei | steuerpflichtig | abzugsfähig | nicht abzugsfähig | |
Corona-Kurzarbeit | X | X | ||
Härtefallfonds | X | X | ||
Fixkostenzuschuss I und II | X | X | ||
Lockdown-Umsatzersatz | X | X | ||
Umsatzersatz für Zulieferbetriebe | X | X | ||
Covid 19 -Investitionsprämie | X | X | ||
Verlustersatz | X | X | ||
Ausfallsbonus | X | X | ||
Ersatz für Sonder-Betreuungszeiten an AG |
X | X |
[Stand: