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Steuerberatung Huemer

Informationen zum Ausfallsbonus

Mit 16.2.2021 wurden endlich die Richtlinien zum neuen Ausfallsbonus veröffentlicht.

Jedes Unternehmen, das mindestens 40 Prozent Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann – bei Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen – über FinanzOnline einen Ausfallsbonus bis zu 60.000 Euro für diesen Kalendermonat beantragen. Somit sind z.B. auch Unternehmen antragsberechtigt, die im Lockdown nicht geschlossen waren oder die nicht für den Lockdown-Umsatzersatz II antragsberechtigt sind.

Wenn Sie das gesamte pdf mit sämtlichen Fragen und Antworten zum Ausfallsbonus downloaden möchten, dann sind Sie hier richtig -> FAQ zum Ausfallsbonus als pdf zum Download

Wenn Sie lieber online in den FAQ blättern möchten, können Sie das hier machen -> FAQ zum Ausfallsbonus online

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