Am 30. Juni 2021 werden auch die Abgabenrückstände in der Finanzverwaltung fällig, die zwischen 15. März 2020 und 30. Juni 2021 gestundet wurden.
Ab 1. Juli 2021 gibt es ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell zur Begleichung der Covid-19-bedingten Rückstände. Als Erleichterung bietet die Finanzverwaltung für die ersten drei Monate eine sogenannte „Safety-Car-Phase“ an, bei der die Höhe der Raten noch einmal deutlich reduziert wird. Dienstgeber haben ebenso die Möglichkeit, mit der ÖGK bzw. BVAEB eine „Safety-Car-Phase“ zu vereinbaren und die Raten in den ersten drei Monaten ab Juli 2021 auf null Euro zu reduzieren.
.» die WKO hat für ihre Mitglieder eine sehr umfassende Erläuterung bereitgestellt