Im Hinblick auf das nahende Zahlungsziel zur Begleichung der coronabedingten Beitragsrückstände am 30.06.2021 versendet die ÖGK in den nächsten Tagen eine zweite Zahlungsinformation an die Betriebe. Eine rechtzeitige Planung, wie die Beitragsrückstände unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Möglichkeiten abgebaut werden können, wird damit erleichtert.
Details dazu finden Sie auf den Seiten der ÖGK
Ist die Begleichung der Beitragsrückstände bis Ende Juni trotz intensiver Bemühungen nicht gänzlich möglich, können Ratenvereinbarungen getroffen werden. Unser neuer Online-Ratenrechner bietet eine unverbindliche Vorausberechnung der monatlich anfallenden Raten sowie der reduzierten Verzugszinsen.
Zum Ratenrechner der ÖGK
Ratenanträge zur sukzessiven Begleichung der coronabedingten Beitragsrückstände sind elektronisch einzubringen. Ein entsprechendes Antragsformular steht frühzeitig ab 01.06.2021 im WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) der ÖGK zu Verfügung.