Im Zeitraum 15. März 2020 bis 30. Juni 2021 werden keine Stundungszinsen auf Rückstände bei der Finanz gerechnet. Aber ab 1. Juli 2021 bis derzeit 30. Juni 2024 werden beim Finanzamt wieder Stundungszinsen verrechnet, allerdings nur mit 1,38%.
Im Zeitraum 15. März 2020 bis 30. Juni 2021 werden keine Stundungszinsen auf Rückstände bei der Finanz gerechnet. Aber ab 1. Juli 2021 bis derzeit 30. Juni 2024 werden beim Finanzamt wieder Stundungszinsen verrechnet, allerdings nur mit 1,38%.