Bereits ab 2020 wurde der Betrag für die sogenannten GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) von 400,00 € auf 800,00 € angehoben. Nach wie vor ist damit der Nettopreis des Gutes gemeint ohne Mehrwertsteuer. Ausnahme bei Kleinunternehmern, die ohne Umsatzsteuer verrechnen – bei denen gilt diese Grenze als Brutto-Grenze.
Ab 2021 sollte nun dieser Betrag sogar auf 1.000,00 € angehoben werden, allerdings scheint das immer wieder verschoben zu werden. Bis heute gibt es seitens der Finanz noch immer keine Bestätigung dafür.
Hier der Link auf die entsprechenden Infos im Unternehmerserviceportal