Der 70%ige Verlustersatz, der bisher bei mindestens 30% Umsatzausfall bis 30.6.2021 gewährt werden konnte, wurde mit folgenden Änderungen bis 31.12.2021 verlängert:
- Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 50%.
- Anträge können für bis zu sechs Betrachtungszeiträume (Juli 2021 bis Dezember 2021), die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden.
- Die erste Tranche für eine Auszahlung von 70% des beantragten Verlustersatzes läuft vom 16.8.2021 bis 31.12.2021. Ab dem 1.1.2022 bis spätestens 30.6.2022 kann im Rahmen der zweiten Tranche der gesamte Verlustersatz beantragt werden.