- Härtefall-Fonds Phase 3
Seit 2.8.2021 bis 31.10.2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli bis September 2021) beantragt werden. Gefördert wird der Nettoeinkommensentgang pro Betrachtungszeitraum mit max € 2.000, mindestens jedoch € 600. Bei Nebeneinkünften über € 2.000 erfolgt keine Förderung mehr. Für den Zeitraum 16.6.2021 bis 30.6.2021, der durch die Auszahlungsphase 2 nicht mehr gedeckt ist, kann die Förderung für Juli 2021 um 50% erhöht werden. - NPO-Fonds
Für das 2. Halbjahr 2021 sind für Härtefälle unter den NPOs, die besonders schwer und langandauern von COVID und seinen Folgen betroffen sind, zusätzlichen € 35 Mio reserviert. Die Anträge für das erste Halbjahr 2021 sind bis spätestens 15.10.2021 einzureichen. - Überbrückungsfinanzierung für Künstler
Diese Förderung wird analog zum Härtefallfonds bis zum 30.9.2021 fortgeführt. Anspruch besteht auf € 600 Unterstützung pro Monat.