Auf Grund der aktuell horrenden Infektionszahlen wurde nun der Lockdown für Ungeimpfte für ganz Österreich beschlossen. Dem vorangegangen ist ja bereits die 2G-Regel für die Gastronomie und die 2G+ für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen. Aber was bedeutet das nun – und vor allem, wie wirkt sich das auch auf unsere Kanzlei aus?
Hier die Details zur neuen Verordnung „Lockdown für Ungeimpfte/Ungeschützte“, die ab 15.11.2021 00:00 Uhr in Kraft tritt und bis 24.11.2021 24:00 Uhr gültig ist und dann bei Bedarf verlängert werden muss:
Aus diesen Gründen dürfen Wohnungen oder Häuser von Ungeimpften/Ungeschützten verlassen werden:
- Um unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden
- Treffen mit Lebenspartner, engsten Angehörigen, einzelnen wichtigen Bezugspersonen
- Um sich mit Grundgütern des täglichen Lebens einzudecken (z.B. Lebensmittelkauf)
- Arztbesuch, Impfung oder Testung
- Wohnungssuche
- Friedhofsbesuch oder zum individuellen Besuch von Orten der Religionsausübung
- Um Tiere zu versorgen
- Besuch der Arbeit
- Für Behördenwege
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, allein, mit Personen des gemeinsamen Haushaltes oder mit einer anderen Person
Vom Lockdown ausgenommen:
- Kinder bis 12 Jahre
- Schwangere
- Vollständig Geimpfte mit AstraZeneca, Biontech/Pfizer oder Moderna, bei denen die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegt oder
- Geimpfte mit Johnson&Johnson, wenn diese nicht länger als 270 Tage zurückliegt.
- Genesene, bei denen die Covid-Infektion nicht länger als 180 Tage her ist – Die Genesung kann per Absonderungsbescheid oder ärztlicher Bestätigung erbracht werden
- Wer erst eine Erstimpfung erhalten hat, aber mangels „Zweitstich“ noch über kein gültiges Impfzertifikat verfügt, kann sich mit einem PCR-Test „freitesten
Für uns als Kanzlei mit Klientenverkehr heisst das nun:
- kommen Sie auf jeden Fall nur mit vorher vereinbartem Termin zu uns (egal, warum, bitte auch zur Abgabe von Belegen) – ein Teil unserer Mitarbeiter ist durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz wieder fast ausschliesslich im Homeoffice
- bringen Sie, wenn Sie zu uns kommen, auf jeden Fall Ihr entsprechendes Zertifikat mit (geimpft oder genesen) – wir müssen das überprüfen
[Quelle der Details: puls24.at]