Mit 01.12.2021 ist die Antragstellung mittels Formular zum Härtefall-Fonds-Phase 4 möglich. Im November und Dezember gilt eine Mindestförderung von 1.100 Euro bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Verglichen wird dabei mit den Monaten in 2019.
Mit der Neuauflage des Härtefall-Fonds geht eine wesentliche Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung. Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung vom 1.12.2021 bis 2.5.2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.
Beantragt werden kann wie immer beim Härtefallfonds über die Webseiten der WKO -> hier der Link dorthin.
Bitte richten Sie sich schon vorher alle dafür nötigen Daten und Unterlagen. Das Antragsformular ist etwas anderes als die Vorherigen. Daher stellt die WKO auch ein Muster zur Verfügung, damit Sie schon vorab alles Nötige vorbereiten können:
Muster für den Antrag zum Härtefallfonds 4 – zur Verfügung gestellt von der WKO
update 6.12.21:
Die Ersatzrate beträgt 80% zzgl € 100 des Nettoeinkommensentgangs, wobei der maximale Rahmen bei € 2.000 liegt. Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-Monate November und Dezember 2021 mindestens € 1.100, Anfang 2022 dann mindestens € 600. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30%, Anfang 2022 dann 40% im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.