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Steuerberatung Huemer

VwGH: Wann ist ein Wohnsitz iSd BAO begründet?

Ein Wohnsitz im Sinne der BAO wird nur dann begründet, wenn dieser neben der Innehabung (rechtliche und tatsächliche Möglichkeit über das Objekt zu verfügen und es für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können) auch tatsächlich benützt wird. Wird (wie im gegenständlichen Fall) ein Haus angeschafft und tatsächlich nie zu Wohnzwecken genutzt, so begründet dies keinen Wohnsitz iSd BAO.

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