Die finale Beschlussfassung der derzeitigen Gesetzesentwürfe im Nationalrat ist für den 15.12.2021 vorgesehen. Momentan ist darin leider nicht enthalten, ob die derzeitige 5%ige UST für Gastrobetriebe über den 31.12.2021 hinaus doch noch verlängert wird. Beachten Sie daher, dass eventuell ab 1.1.2022 wieder die vorher üblichen UST-Steuersätze zur Anwendung kommen müssen.
Ebenso fehlt in den Gesetzesentwürfen ein Hinweis auf eine Steuerfreiheit der Corona-Prämien für 2021. Auch hier wird die Verlängerung der bisherigen Regelung leider nicht zu erwarten sein.
Update 23.12.2021:
Die befristete Senkung der Umsatzsteuer wird nicht verlängert und endet somit am 31. Dezember 2021. Ab 1. Jänner 2022 gelten die USt-Sätze wie vor der Senkung.
Im Hinblick auf die Umstellung der Registrierkassen ist laut Information der Umsatzsteuerabteilung des BMF aus verwaltungsökonomischen Gründen folgende Regelung möglich:
Umsätze im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, die in der Nacht vom 31. Dezember 2021 auf den 1. Jänner 2022 ausgeführt werden, können einheitlich nach der Rechtslage bis 31. Dezember 2021 (reduzierte Umsatzsteuer) oder nach der Rechtslage ab dem 1. Jänner 2022 behandelt werden.