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Steuerberatung Huemer

Fristverlängerung für die Offenlegungen beim Firmenbuch

Endlich fix beschlossen wurde im Nationalrat, dass die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch für Jahresabschlüsse mit Stichtag 30.9.2021 auf 12 Monate gestreckt wird. Die Fristerstreckung gilt auch rückwirkend für abweichende Wirtschaftsjahre, deren Stichtag nach dem 31.12.2020 liegt.

Aus technischen Gründen kann zwar eine Abmahnung mit Strafe nicht unterdrückt werden, aber die Rechtspfleger haben Anweisung, diese nicht durchzuführen, wenn es sich dabei um Offenlegungen im obigen Sinne handelt.

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