Da sich die Anfragen bei uns häufen, warum denn die Lohnzettel für die Mitarbeiter für 2021 noch nicht sichtbar sind, möchten wir Sie allgemein dazu informieren:
Unsere Kanzlei hat – wie sicher alle anderen auch – die Lohnzettel 2021 wie vorgeschrieben bis spätestens 28.02.2022 gesendet. Leider gibt es derzeit beim Finanzamt – auch auf Grund der vielen Förderanträge zu Covid-Förderungen – einen Datenstau und es wird daher seitens der Finanz gebeten, sich noch bis Ende März zu gedulden. Man arbeitet bereits mit Hochdruck daran, lässt uns das Finanzministerium wissen.
Arbeitnehmerveranlagungen können auch ohne eingespielte Lohnzettel abgegeben werden. Das Problem dabei ist nur, dass man nicht im Voraus berechnen kann, ob Nachzahlungen herauskommen werden. Dazu erinnern wir allerdings wieder: wenn ein Arbeitnehmer auf Grund der Jahresveranlagung eine Nachzahlung bekommen würde, kann er/sie den Antrag wieder zurückziehen. Nur wenn Sie auch aus anderen Quellen Geld erhalten (eine Vermietung, ein kleiner Gewerbebetrieb etc.), dann müssen Sie am besten wirklich warten, bis in Finanzonline alle Daten sichtbar geworden sind.