Bei den hohen Fallzahlen derzeit sehen wir es als wichtig an, Ihnen nochmals die Vorgehensweise bei Absonderungsbescheiden von Ihnen selbst oder von Mitarbeiter*innen nahe zu bringen:
Sobald Sie den Absonderungsbescheid haben, müssen Sie einen dementsprechenden Antrag an Ihre zuständige BH erstellen. Hier finden Sie das Formular dazu: Antrag des Arbeitsgebers auf Zuerkennung einer Vergütung gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und vom Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer unterschrieben sein. Dann können Sie ihn bei Ihrer zuständigen BH einreichen. Spätestens drei Monate nach Endedatum des Absonderungsbescheides muss alles erledigt sein, sonst verlieren Sie Ihre Ansprüche.