Ab heute ist nun auch der März 2022 für den Härtefallfonds beantragbar. Diese Anträge müssen Sie selbst stellen, da Sie dafür Ihre Handysignatur benötigen. Die Frist für alle Monate ist der 2. Mai 2022 – Sie können daher also auch jetzt noch Anträge für die Monate November und Dezember 2021 und natürlich für Jänner und Februar 2022 stellen. Der Umsatzrückgang muss für November und Dezember mindestens 30% sein und für Jänner bis März mindestens 40%.
Hier kommen Sie zu den Anträgen auf den Seiten der Wirtschaftskammer:
Und hier können Sie sich vorab informieren (wenn Sie es nicht mehr wissen), welche Daten Sie dazu brauchen: