Gerade die letzten zwei Jahre haben uns mehr und mehr dazu gedrängt, viele Warenlieferungen und Dienstleistungen ins Internet zu verlegen. Während der diversen Lockdowns war fast nichts Anderes möglich. Vermutlich haben auch Sie Online-Seminare gehalten, Einzelcoachings durchgeführt per Zoom oder Ähnliches. Nun gibt es aber gravierende Unterschiede bei der Rechnungserstellung.
Wir versuchen einiges klar zu stellen:
- Abklärung worum es sich handelt – Ware oder Dienstleistung
Wichtig ist eine genaue Abgrenzung zwischen digitalen Dienstleistungen und Waren vorzunehmen. Während z.B. der Download einer App oder eines Musiktitels als Dienstleistung zu qualifizieren ist, gilt etwa der Verkauf von auf Tonträgern gespeicherter Musik oder eine auf CD-ROM gebrannte Software als Lieferung und folgt damit den Bestimmungen des Warenhandels (innergemeinschaftliche Lieferung, Versandhandelsregelung etc.). Bei Webinaren, Onlinekursen etc. handelt es sich also immer um Dienstleistungen. - wer ist der Kunde – wo ist er geographisch
-> Kunde ist in Österreich und Sie auch
das ist einfach, denn hier schaut die Rechnung aus wie alle anderen auch – also 20% Mwst sowohl für Unternehmer oder auch Privatkunden.
-> Kunde ist innerhalb der EU und Sie in Österreich
hier muss unterschieden werden, ob der Kunde Unternehmer ist oder Privatperson
Kunde ist Unternehmer -> seine UID-Nummer einhollen und prüfen und eine steuerfreie Rechnung schreiben – entweder als innergemeinschaftliche Lieferung (bei Warenlieferungen) oder als „reverse charge“ (Übergang der Steuerschuld an den Empfänger der Dienstleistung)
Kunde ist Privatperson -> hier kommt der relativ neue EU-OSS zum Einsatz, denn Sie müssen die Rechnung mit derjenigen Umsatzsteuer ausstellen, die im Land des Kunden anzuwenden ist. Und Sie müssen diese natürlich auch abführen, genau wie die „normale“ Umsatzsteuer.
-> Kunde ist ausserhalb der EU (also im Drittland) und Sie in Österreich
auch hier ist zu unterscheiden, ob der Kunde Unternehmer ist oder Privatperson
Kunde ist Unternehmer -> hier müssen Sie einen Nachweis anfordern, dass es tatsächlich ein Unternehmen ist (EORI-Nummer z.B.) – wenn Sie diesen haben, dann können Sie die Rechnung ohne Mwst schreiben mit Hinweis auf reverse charge.
Kunde ist Privatperson -> auch hier gilt dann die jeweilige Umsatzsteuer des Landes, in dem der Kunde lebt – Achtung hier auf die unterschiedlichen Regelungen, ab welchem Betrag eine Registrierung in diesem Staat nötig ist!