Während der letzten zwei Corona-Jahre war es nicht immer leicht, der Bildungsverpflichtung für Lehrlinge nachzukommen.
Betriebe, die ihre Lehrlinge in die Corona-Kurzarbeit einbezogen haben, sind verpflichtet, die Lehrlinge während mindestens der Hälfte der Ausfallzeit in Aus- und Weiterbildungskurse zu geben.
Während eines Lockdowns (einer behördlichen Schliessung) entfällt die Verpflichtung zur Ausbildung. Das war zuletzt nur in den Monaten November und Dezember 2021 der Fall.
Das AMS ist derzeit dabei, solche Fälle zu überprüfen und die entsprechenden Anteile der Beihilfen zurückzufordern.