Wird vom Finanzamt ein Feststellungsbescheid erlassen, der damit in Zusammenhang stehende abgeleitete Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheid aber nicht, so kann keine Verjährung der Festsetzung für die abgeleiteten Bescheide eintreten, wenn die dem Feststellungsbescheid zu Grunde liegende Steuererklärung vor Ablauf der Verjährungsfrist eingereicht wurde. Die Einreichung der Steuererklärung gilt gem BAO als Antrag auf Festsetzung, welcher einzig und allein einen abgeleiteten Bescheid auslösen kann. Ein gesonderter Antrag auf Festsetzung eines abgeleiteten Bescheids sieht die BAO nicht vor.