Der Generalkollektivvertrag zu den Corona-Massnahmen trat mit 1.9.2021 in Kraft und ist nunmehr mit 30.4.2022 ausgelaufen. Das hat im Hintergrund einige Auswirkungen – z.B. ist die 10minütige Pause nach dreistündigem Maskentragen nicht mehr vorgeschrieben. Da teilweise für Mitarbeiter noch immer die Vorschrift besteht, FFP2-Masken zu tragen (z.B. Lebensmittelhandel), scheinen hier firmeninterne Regelungen nötig.