Wenn Sie Bauleistungen und Reinigungsarbeiten erbringen, haftet Ihre Auftraggeberin bzw. Ihr Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen AuftraggeberInnenhaftung (AGH) für die von Ihnen für Ihre Beschäftigten zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen lohnabhängigen Abgaben.
Diese Haftung besteht gegenüber der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) im Höchstausmaß von 20 % und gegenüber dem Finanzamt mit 5 % Ihres Werklohnes. Das ist auch der Grund, weshalb diese Anteile am Werklohn von Ihrer Auftraggeberin bzw. Ihrem Auftraggeber regelmäßig einbehalten und an das bei der ÖGK eingerichtete Dienstleistungszentrum-AGH (DLZ-AGH) überwiesen werden.
Ersparen Sie sich diesen administrativen Zwischenschritt. Lassen Sie sich in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen – kurz HFU-Liste genannt – aufnehmen. Wenn Sie seit mindestens drei Jahren Bauleistungen bzw. Reinigungsarbeiten erbringen, können Sie sich jederzeit in die HFU-Liste eintragen lassen.
Für die Aufnahme bzw. den Verbleib in der HFU-Liste sind lediglich folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Es bestehen keine Beitragsrückstände für Zeiträume bis zum zweitvorangegangenen Kalendermonat vor der Antragstellung. Bagatellrückstände im Ausmaß von zehn Prozent der Beitragsforderungen bleiben dabei außer Betracht.
- Sämtliche monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) wurden für den vorstehenden Zeitraum bereits erstattet. Auch hier gilt eine Toleranzgrenze im Ausmaß von zehn Prozent aller zu erstattenden mBGM.
Ein-Personen-Unternehmen (EPU) können ebenfalls in die HFU-Liste aufgenommen werden. Für sie gelten angepasste Regelungen.
Ihren Antrag können Sie einfach über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) stellen. Ein ausfüllbares PDF-Formular für schriftliche Anträge steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Details dazu bei der ÖGK -> Details zur HFU-Liste
[Quelle: ÖGK Dienstgeberservice]