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Steuerberatung Huemer

Steuertipp – Disposition von Erträgen und Aufwendungen bzw. Einnahmen und Ausgaben

Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Beachten Sie auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch Vorziehen von Ausgaben (zB Akonto auf Wareneinkäufe, Mieten 2023 oder GSVG-Beitragsnachzahlungen für das Jahr 2022) und Verschieben von Einnahmen ihre Einkünfte steuern. Dabei ist zu beachten, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, dem Jahr zuzurech­nen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Diese Dispositionen sind im Jahr 2022 besonders interessant, da im Jahr 2023 folgende nachhaltige Steuerentlastungen durchgeführt werden:

  • Senkung der 2. Tarifstufe der Einkommensteuer von 32,5% auf 30% und der 3. Tarifstufe von 42% auf 41%
  • Abschaffung der „kalten Progression“ (Valorisierung der Tarifgrenzen)
  • Senkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 24%

 

TIPP: Diese Steuersenkungen führen in aller Regel dazu, dass Ausgaben (sofern mit Gewinnen verrechenbar) im Jahr 2022 bzw Einnahmen möglichst im Jahr 2023 verwertet werden sollten. Eine Ausnahme dazu kann die Investition in klimafreundliche Anlagegüter darstellen, da dafür ab dem 1.1.2023 ein Investitionsfreibetrag zusteht.