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Steuerberatung Huemer

Voranmeldung für Energiekostenzuschuss verlängert bis 28.11.2022

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bei der Förderstelle, austria wirtschaftsservice (aws) wurde um eine Woche bis 28.11. 2022 verlängert!

  • Mit dem Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und teilweise auch Treibstoffe unterstützt werden.
  • Die Voranmeldung ist Voraussetzung, um einen Förderantrag stellen zu können (ausgenommen: Pauschalförderung – siehe unten).
  • Innerhalb weniger Tage nach der Voranmeldung erhalten Sie ein E-Mail mit dem Zeitraum, in dem Sie Ihren Antrag stellen müssen.

 

noch in Ausarbeitung -> Pauschalförderung für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von 2.000 Euro nicht erreichen!!!
In Ergänzung zum aws Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als 6.666 Euro ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von 2.000 Euro Zuschussbetrag gemäß aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen.

HINWEIS: Es handelt sich bei der Pauschalförderung um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich!

[Quelle: WKO]