Per Initiativantrag wird im Nationalrat eine weitere Entlastung für österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer auf den Weg gebracht. Die für die Einkommensteuer-Kleinunternehmerpauschalierung maßgebliche Umsatzgrenze wird von 35.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das insgesamt eine Entlastung in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr. Die Entlastung wirkt ab kommendem Jahr und kann somit erstmals mit der Veranlagung für 2023 in Anspruch genommen werden.
Finanzminister Magnus Brunner: „Angesichts der hohen Inflation setzen wir mit der Anhebung der Pauschalierungsgrenze einen weiteren Entlastungsschritt für 20.000 Unternehmerinnen und Unternehmer. Damit entlasten wir gezielt Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen, für die das Weitergeben von Kostensteigerungen oft besonders herausfordernd ist. Wir gehen damit den Weg der Entlastung für die österreichischen Betriebe auch im nächsten Jahr konsequent weiter.“
[Quelle: bmf.gv.at]