Wie jedes Jahr zum Jahreswechsel ist es wichtig, dass Sie nicht vergessen, den Jahresendbeleg der Registrierkasse zu erstellen und uns möglichst in guter Qualität zu übermitteln. Der Beleg muss dann gescannt und in Ihr Finanzonline-Konto hochgeladen werden.. Bei einigen Registrierkassensystemen geschieht das automatisch, dann brauchen Sie nichts tun. Aber bei vielen ist eben ein Tätigwerden von Ihrer Seite aus nötig.
Übersehen Sie das nicht, denn der Beleg muss genau vor dem ersten Inbetriebnehmen im neuen Jahr erstellt werden – oder eben nach dem letzten Kasseneintrag im alten Jahr.
Was rund um die Registrierkassen derzeit wieder verstärkt seitens der Finanzpolizei geprüft wird, ist die Belegerteilungspflicht. Sie erinnern sich sicher – mit der Einführung der Registrierkassen gab es auch zwei andere Pflichten, die Sie einhalten müssen. Die Produkte und Dienstleistungen müssen einzeln am Beleg angeführt werden. Ein „Pauschal“ gibt es nicht. Das nennt sich die Einzelaufzeichnungspflicht. Und Sie müssen auf jeden Fall jedem Kunden einen Beleg über seinen Einkauf aushändigen. Ja, wir alle wissen, dass viele den Beleg nicht mitnehmen und man damit nur zusätzlichen Müll produziert. Aber die sogenannte Belegerteilungspflicht verlangt es dennoch.
Achten Sie also darauf – bei Testkäufen wird das kontrolliert und auch gestraft.