Mit „gewerblichen Haushalten“ sind jene Unternehmen gemeint, bei denen der Betriebssitz gleichzeitig auch der Wohnsitz des Unternehmers ist. Nötig wird ein Antrag auf Unterstützung durch die Stromkostenbremse sein, der noch im Frühjahr kommt. Anträge müssen dann bis 31.5.2023 gestellt werden. Wirken soll diese Preisbremse dann auf den Stromrechnungen ab 1.6.2023 für die Dauer von 19 Monaten.
So sieht zumindest der Entwurf aus. Bis zur endgültigen Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.