Der Bezug und auch der Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Alkohol-, Bier-, Tabaksteuer) wird neu geregelt.
Ab 13.2.2023 gibt es nur mehr ein elektronisches Verfahren innerhalb der EU, das eine Registrierung vor dem Versand vorschreibt. Beim Zollamt ist vorher eine Zertifizierung zu beantragen.
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