Seit dem 1.Jänner sind generell digitale Verkaufsplattformen verpflichtet, Informationen über die Verkäufe oder auch Vermietungen ihrer User an die Finanzbehörden zu melden.
Das Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) gilt in der gesamten EU und gilt in diesen Fällen:
- der Verkauf von Waren (z.B. auf Ebay, Willhaben, Etsy)
- das Erbringen persönlicher Dienstleistungen (z.B. Bezahlung eines Handwerkers oder eines Nachhilfelehrers über eine Online-Plattform)
- die Vermietung von Fahrzeugen (Car- und Ridesharing)
- Vermietung von Wohnungen oder Häusern oder auch Gärten (z.B. auf Airbnb)
Also sogenannter Schwellenwert sind € 2.000,00 im Kalenderjahr festgelegt. Bis zu dieser Grenze muss keine Meldung erfolgen.