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Steuerberatung Huemer

willhaben, AirBnB und andere Verkaufsplattformen haben Meldepflicht

Seit dem 1.Jänner sind generell digitale Verkaufsplattformen verpflichtet, Informationen über die Verkäufe oder auch Vermietungen ihrer User an die Finanzbehörden zu melden.

Das Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) gilt in der gesamten EU und gilt in diesen Fällen:

  • der Verkauf von Waren (z.B. auf Ebay, Willhaben, Etsy)
  • das Erbringen persönlicher Dienstleistungen (z.B. Bezahlung eines Handwerkers oder eines Nachhilfelehrers über eine Online-Plattform)
  • die Vermietung von Fahrzeugen (Car- und Ridesharing)
  • Vermietung von Wohnungen oder Häusern oder auch Gärten (z.B. auf Airbnb)

Also sogenannter Schwellenwert sind € 2.000,00 im Kalenderjahr festgelegt. Bis zu dieser Grenze muss keine Meldung erfolgen.

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