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Steuerberatung Huemer

Abzug inländischer Sozialversicherung auf Auslandseinkünfte

Ein Steuerpflichtiger hatte in Deutschland und in Österreich einen Wohnsitz und erzielte auch in beiden Staaten Einkünfte. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen war in Österreich. Die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung für die deutschen und österreichischen Einkünfte fielen in Österreich an (Sozialversicherung der Selbständigen).

Grundsätzlich muss der Wohnsitzstaat die Sozialversicherung einkommensteuerlich abziehen. Bei zwei Wohnsitzstaaten muss jeder der beiden Staaten jenen Teil der Sozialversicherung abziehen, der auf die von ihm aufgrund des DBA zur Besteuerung zugewiesenen Einkünfte entfällt.

Falls aber im ausländischen Wohnsitzstaat nach der dortigen Rechtslage der Abzug nicht möglich ist, nimmt Österreich als weiterer Wohnsitzstaat den Abzug der gesamten Sozialversicherung vor.