4490 St.Florian, Leopold-Kotzmann-Straße 11b office@stb-huemer.at 07224/22472 / Fax 0732/210022-1122

Steuerberatung Huemer

falscher Verwendungszweck bei Finanzamtüberweisungen

Es bringt immer Probleme und zusätzlichen Aufwand mit sich, wenn man auf der Vorlage für eine Finanzamtüberweisung die falschen Buchstaben für die Steuern oder auch den falschen Zeitraum angibt. Dass es dabei auch sehr teuer werden kann, zeigt dieses Beispiel:

Wegen einer Steuerschuld von ca € 1,6 Mio hatte das Finanzamt durch das Bezirksgericht ein Pfandrecht am Grundstück des Steuerpflichtigen vormerken lassen. Dadurch fielen gerichtliche Gebühren von € 19.000 an, die keine Abgaben sind und daher nicht am Abgabenkonto verbucht werden, deren Ersatz das Finanzamt aber zivilrechtlich vom Steuerpflichtigen fordert.

Da der Steuerpflichtige sein Grundstück verkaufen wollte, forderte das Finanzamt die Begleichung der Steuerschuld und diesen Gebührenersatz. Der Steuerpflichtige überwies die Steuer und die Gebühren in einer Summe auf das Abgabenkonto. Weil die Einzahlung des Gesamtbetrages ohne Anführung einer speziellen Verwendungswidmung erfolgt ist, stellt sie eine Saldozahlung auf dem Abgabenkonto zur Abdeckung von Steuerschulden dar, sodass sie nicht der Abdeckung der Gebührenforderung von € 19.000 diente. Nur soweit am Abgabenkonto ein Guthaben entsteht, kann das Finanzamt eine Aufrechnung mit seiner Gebührenforderung erklären.

Dieses Beispiel zeigt, dass es auf jeden Fall nützlich ist, sich beim Ausfüllen der Überweisung etwas Zeit zu lassen und alles genau anführt.