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Steuerberatung Huemer

Spezialfahrzeuge ohne Sachbezug – nur für Wohnung-Arbeitsstätte

Grundsätzlich ist bei allen Fahrzeugen (ausgenommen E-Fahrzeuge) ein Sachbezug anzusetzen.

  • Eine Erleichterung gab es allerdings bei sogenannten Spezialfahrzeugen wie Pannenfahrzeuge oder mobile Werkstätten.
  • Für diese Spezialfahrzeuge musste kein Sachbezug angesetzt werden.
  • Es wurde nun in den Lohnsteuerrichtlinien allerdings von der Finanz klargestellt, dass eine sachbezugsfreie Nutzung von Spezialfahrzeugen nur noch für die Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte toleriert wird.